10 Jahre Wirtschafts- und Währungsunion | |
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Ausgabedatum: | 27. Januar 2009 |
Auflage: | 5.012.000 (6.000 / 6.000) |
Katalognummer: | BE-09 G1 |
Gestalter: | Georgios Stamatopoulos |
Randschrift: | |
Seltenheit: |
Bildnachweis: © Koninklijke Nederlandse Munt
Beschreibung der Münze
In der Mitte eine stilisierte menschliche Figur auf einer antiken Münze, deren linker Arm durch das Euro-Symbol verlängert wird. Die Initialen des Künstlers erscheinen unter dem Euro-Symbol. Der Name des Ausgabestaats in der/den Landesprache(n) erscheint am oberen Rand des Motivs, während die Angabe 1999-2009 und das in die Landessprache(n) übersetzte Akronym EMU am unteren Rand erscheinen.
Hinweise zur Münze
Zweite Gemeinschaftsausgabe der Europäischen Union. Alle 16 Eurostaaten haben zum Jubiläumsdatum, dem 01.01.2009, eine Münze mit dem gleichen Motiv herausgegeben. Die Münzen unterscheiden sich lediglich in der Umschrift, die in der jeweiligen Landessprache auf den Münzen zu finden ist.
Offizielles Amtsblatt zu dieser Gedenkmünze
C 315/8 DE Amtsblatt der Europäischen Union 10.12.2008
(2008/C 315/04)
Quelle: AA 2009 WWU
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Weitere Informationen zum Motiv
Die europäische Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ist ein Regelungswerk für die Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik und die gemeinsame Währungspolitik der Europäischen Union. Die WWU sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten, die die Voraussetzungen zum Euro-Beitritt erfüllen, ihn als einheitliche Währung der Union einführen. Es gilt eine Ausnahmeregelung für Dänemark und ehemals auch das Vereinigte Königreich.
Die Europäische Union entfaltete die WWU in drei Stufen. Die Stufe 1, die sich vom 1. Juli 1990 bis 31. Dezember 1993 erstreckte, umfasste die Liberalisierung des Kapitalverkehrs, die Intensivierung der wirtschaftspolitischen Abstimmung und eine engere Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken.
In Stufe 2 entwickelte die EU im Zeitraum vom 1. Januar 1994 bis zum 31. Dezember 1998 die Konvergenz der nationalen Wirtschafts- und Währungspolitik mithilfe der sogenannten „Maastricht-Kriterien“. Diese Kriterien bilden die Voraussetzung für die Einführung des Euros in einem Mitgliedstaat. Sie beziehen sich auf Preisstabilität, Zinssätze, Wechselkurse und eine Beschränkung der Verschuldung. Die EU schuf im Jahr 1994 außerdem das Europäische Währungsinstitut und als dessen Nachfolger im Jahr 1998 die Europäische Zentralbank‚.
Die Stufe 3 wurde am 1. Januar 1999 erreicht. Mit diesem Datum lagen die Wechselkurse der nationalen Währungen zum Euro unwiderruflich fest, und die einheitliche Währung wurde an den Devisenmärkten und im elektronischen Zahlungsverkehr als Buchgeld eingeführt.
Mit der dritten Stufe der WWU führten elf Mitgliedstaaten den Euro als Buchgeld ein: Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Spanien, Portugal, Irland, Österreich und Finnland. Griechenland stieß zwei Jahre später hinzu. Diese zwölf Staaten führten am 1. Januar 2002 schließlich auch das Euro-Bargeld ein.
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