Bildnachweis: © Staatliche Münze Berlin, Fotograf Norbert Meise (Berlin)
Beschreibung der Münze
Mitte links das Wappen Andorras, gefolgt von der Zahl „20“, deren Null in der Gestaltung an die Flagge des Europarates angelehnt ist. Ganz oben quer steht der Landesname „ANDORRA“, in der Zeile darunter „AL CONSELL D’EUROPA“. Ganz unten steht linker Hand die
Jahreszahl „2014“, rechter Hand verläuft schräg aufwärts eine Linie.
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Weitere Informationen zum Motiv
Am 5. Mai 1949 wurde der Europarat (Council of Europe) in London gegründet. Der Vertragsschluss erfolgte durch zehn Staaten und ist die älteste originär politische Organisation, die von europäischen Staaten gegründet wurde. Aus dem sogenannten Zehnmächtepakt wurde ein starker Europarat, dem heute 47 Staaten zugehören. Zudem bemühen sich Staaten, die noch nicht Teil der Gemeinschaft sind um die Aufnahme. Seit 1993 setzt sich der Europarat verstärkt für die Wahrung demokratischer Werte und für die Menschenrechte, die demokratischen Grundsätze, die rechtsstaatlichen Grundprinzipien, den Kampf gegen den Terrorismus, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, die kulturelle Zusammenarbeit und den Umwelt- und Naturschutz ein.
Am 10. November 1994 wurde der größte der sechs europäischen Zwergstaaten Mitglied des Europarates. Andorra war somit der 33. Mitgliedstaat. An den parlamentarischen Versammlungen nimmt Andorra mit einer Delegation von zwei Vertretern und zwei Stellvertretern teil. Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist der Jurist Pere Pastor Vilanova Richter und somit Vertreter des Zwergstaates. Das Ministerkomitee besteht aus Maria Ubach Front, der Außenministerin Andoras und Josep Aren Ache, der als ständiger Vertreter des Landes sich im Europarat einen Namen machte (Stand August 2019). Andorra an sich ist kein Mitglied der Europäischen Union, jedoch ist das Fürstentum zwischen Frankreich und Spanien eng mit der EU verbunden. Auch diese Tatsache führt dazu, dass Andorra immer noch eine Sonderstellung im Europarat innehat. Obwohl der Zwergstaat nach Überprüfung in den Europarat aufgenommen wurde, kommt viele Jahre später gerne Kritik auf, denn einige Verbände sehen aufgrund der Einwanderungsvorschriften Andorras die Menschenrechte verletzt. Unter anderem wird Süchtigen, psychisch Erkrankten und Trägern von Infektionskrankheiten eine Arbeitserlaubnis nicht bewilligt.
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