Bildnachweis: © Staatliche Münze Berlin, Fotograf Norbert Meise (Berlin)
Beschreibung der Münze
Perspektivische Darstellung des Garten- und Gebäudeensembles des Bundesrats. Unten mittig ist der Name der Institution „BUNDESRAT“ und das „D“ für den Ausgabestaat zu erkennen. Über dem Bild ist das Ausgabejahr „2019“ und links davon das Zeichen der jeweiligen Prägeanstalt („A“, „D“, „F“, „G“ bzw. „J“) zu lesen. Die Initialen des Künstlers Michael Otto runden das Motiv nach rechts oben hin ab.
Offizielles Amtsblatt zu dieser Gedenkmünze
28.12.2018 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 466/17
(2018/C 466/08)
Quelle: DE 2019 1
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Weitere Informationen zum Motiv
Als „Parlament der Länderregierungen“ ist der Bundesrat eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Gegründet wurde der Bundesrat am 23. Mai 1949. Seither können die Länder auf die Gesetzgebung und die Verwaltung des Bundes sowie auf Themen der Europäischen Union Einfluss nehmen.
Alle Bundesländer sind durch Mitglieder ihrer Landesregierung im Bundesrat vertreten. Die Anzahl der Stimmen jedes Landes variiert je nach Einwohnerzahl zwischen drei und sechs Stimmen. Insgesamt hat der Bundesrat 69 ordentliche Mitglieder und somit 69 Stimmen.
Da der Bundesrat in seiner Form nicht gewählt wird, kennt er im Grunde keine Wahlperiode, sondern ist dauerhaft. Doch nach den Landtagswahlen werden die Mitglieder durch die jeweilige Landesregierung neu benannt, sodass sich der Bundesrat entsprechend immer wieder erneuert.
Der Auftrag des Bundesrates findet sich im Grundgesetz in Art. 50 und Art. 51, die klar umreißen, dass die Länder durch den Bundesrat Einflussnahme auf die Bundespolitik nehmen können. Neben der Bundesregierung und dem Bundestag kann auch der Bundesrat aktiv Gesetzesinitiativen einbringen. Zudem müssen Gesetzentwürfe dem Bundesrat vorgelegt werden, der Stellung nehmen muss, bevor diese in den Bundestag eingebracht werden.
Seinen Hauptsitz unterhält der Bundesrat im „Preußischen Herrenhaus“ in Berlin-Mitte. Das historische Gebäude wurde im Jahr 1904 fertiggestellt und anfänglich durch den preußischen Landtag genutzt. Als Abgeordnetenhaus Berlins und somit als Sitz des Parlaments fungiert das Gebäude seit 1993. Architektonisch überrascht das Gebäude mit vielen interessanten Details und auch die Außenanlagen sind durchaus sehenswert.
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