1. Jahrestag der Europäischen Verfassung | |
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Ausgabedatum: | 29. Oktober 2005 |
Auflage: | 18.000.000 ( – / – ) |
Katalognummer: | IT-05 G1 |
Gestalter: | Maria Carmela Colaneri |
Randschrift: | |
Seltenheit: |
Bildnachweis: © Staatliche Münze Berlin, Fotograf Norbert Meise (Berlin)
Beschreibung der Münze
Europa mit dem Text der Europäischen Verfassung und ein Stier; die Inschrift „Costituzione Europea“; die zwölf Sterne der Europäischen Union, die Jahreszahl 2005, die Staatsbezeichnung RI, die Initialen des Münzgestalters MCC und das Münzzeichen R.
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Weitere Informationen zum Motiv
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) ist ein im Jahr 2004 unterzeichneter völkerrechtlicher Vertrag, der niemals in Kraft trat. Er sollte das politische System der Europäischen Union grundlegend reformieren. Die wichtigsten Inhalte des VVE wurden im Jahr 2009 durch den Vertrag von Lissabon schließlich doch noch umgesetzt.
Die Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten hatten im Dezember 2001 einen Konvent unter der Leitung des früheren französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing damit beauftragt, einen neuen Europavertrag auszuarbeiten. Er sollte die bisherigen Europäischen Verträge ersetzen. Wichtige Eckpunkte des VVE waren die Einführung eines hauptamtlichen Präsidenten und eines Außenministers für die EU, die Stärkung des Europäischen Parlaments, eine Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Rat und eine Präzisierung des Stabilitäts- und Wachstumspakts.
Der Entwurf des Konvents wurde nach Überarbeitung durch die Mitgliedstaaten am 29. Oktober 2004 in Rom als Europäische Verfassung von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union unterzeichnet. Die Mitgliedstaaten der EU wollten die Verfassung bis zum 1. November 2006 ratifizieren. In Deutschland stimmten Bundestag und Bundesrat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu. In Frankreich und den Niederlanden votierten die Bevölkerungen gegen die Verfassung. Der Ratifizierungsprozess wurde daraufhin im Juni 2005 bis auf Weiteres ausgesetzt.
Erst nach langen Verhandlungen unter Vorsitz der deutschen Ratspräsidentschaft einigten sich die Staats- und Regierungschefs im Juni 2007 auf einen neuen Reformvertrag, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat und als Vertrag von Lissabon bekannt wurde. Er setzte die wesentlichen Reformvorhaben der ursprünglich geplanten Verfassung um, obwohl er die bestehenden Verträge nur ergänzte, statt sie vollständig zu ersetzen.
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