Bildnachweis: © Staatliche Münze Berlin, Fotograf Norbert Meise (Berlin)
Beschreibung der Münze
Von den sechs Gründungsstaaten unterzeichnetes Vertragswerk vor dem sternförmigen Bodenmosaik des Kapitolplatzes in Rom, dem Ort der Vertragsunterzeichnung; oben die Inschriften „Römische Verträge / 50 Jahre“ und „Europa“; unten die Staatsbezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“; die zwölf Sterne der Europäischen Union, die Jahreszahl 2007 und das Münzzeichen A, D, F, G oder J.
Hinweise zur Münze
Erste Gemeinschaftsausgabe der Europäischen Union.
Alle 13 Eurostaaten haben zum Jubiläumsdatum, dem 25.03.2007, eine Münze mit dem gleichen Motiv herausgegeben. Die Münzen unterscheiden sich lediglich in der Umschrift, die in der jeweiligen Landessprache auf den Münzen zu finden ist.
Offizielles Amtsblatt zu dieser Gedenkmünze
21.3.2007 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 65/3
(2007/C 65/04)
Quelle: AA 2007 RV
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Weitere Informationen zum Motiv
Die Römischen Verträge unternahmen einen zweiten Schritt auf dem Wege der europäischen Integration, nachdem im Jahr 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) gegründet worden war. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Italiens, Belgiens, der Niederlande und Luxemburgs unterzeichneten am 25. März 1957 in Rom die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom, EAG), die unter dem Namen „Römische Verträge“ in die Geschichte eingingen. Sie traten am 1. Januar 1958 in Kraft.
Die Römischen Verträge stellten einen erneuten Anlauf für eine engere Zusammenarbeit der betreffenden Staaten dar, nachdem der Vertrag zur Errichtung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) im Jahr 1954 gescheitert war. Stattdessen entschlossen sich die Befürworter einer weitergehenden Zusammenarbeit, die Gemeinschaft in den komplementären Feldern der Wirtschafts- und Atompolitik voranzutreiben.
Spezifische Inhalte der Römischen Verträge waren der Aufbau einer Zollunion mit einem gemeinsamen Zollregime an der Außengrenze; der Abbau von Handelshindernissen zwischen den Mitgliedstaaten und die Schaffung eines gemeinsamen Marktes; die Freizügigkeit für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital; sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie.
Einige Organe und Strukturen, die für die Montanunion festgelegt worden waren, wurden in den Römischen Verträgen für alle drei europäischen Gemeinschaften übernommen. Gerichtshof, Parlament und der Wirtschafts- und Sozialausschuss wurden damit übergreifend zuständig. Die Kommission und der Rat wurden erst mit dem Fusionsvertrag von 1965 zusammengefügt.
Die europäischen Staats- und Regierungschefs gedachten am 25. März 2007 mit einem Festakt in Berlin der Unterzeichnung der Römischen Verträge vor 50 Jahren und verabschiedeten die „Berliner Erklärung“.
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