Am 30. September 2003 sorgte ein Beschluss der Europäischen Kommission vor allem in der Münzwelt für Aufsehen.
Mit Abstimmung der Euro-Regierungen, wird ab 2004 die Ausgabe von Gedenkmünzen zu 2 Euro, schon zwei Jahre nach Euroeinführung, erlaubt. Zuvor verhinderte dies eine Beschränkung, auf die sich alle Euro-Staaten geeinigt hatten, die vorsah die nationalen Münzseiten nicht verändern zu dürfen. Grund: Die Bevölkerung sollte sich erst an die neue Währung gewöhnen.
Die offizielle EU-Verlautbarung zu diesem neuen Beschluss lautet: „Die beinahe zweijährige Erfahrung mit den Euro-Münzen zeigt, dass sie von der europäischen Öffentlichkeit gut angenommen werden und das ihre Vielfalt das Interesse zahlreicher Bürger Europas geweckt hat.“ Weiter hieß es: „Die 2-Euro-Münze ist als Gedenkmünze am besten geeignet. Sie sieht ansprechend aus und ist aufgrund ihres großen Durchmessers für die Darstellung von Abbildungen gut geeignet.
Hinzu kommt, dass bei dieser Münze eine sehr ausgefeilte „Bi-Metall“-Technologie angewendet wird und sie aufgrund weiterer technischer Merkmale im hohem Maße fälschungssicher ist. Als Anlässe für die Emission dieser Gedenkmünzen kämen politische Ereignisse, die Meilensteine in der europäischen Integration darstellen, oder außergewöhnliche Sportveranstaltungen wie die Olympischen Spiele in Betracht.
Darüber hinaus können solche Münzen, wie in der Vergangenheit in einigen Ländern bereits praktiziert, auch im Gedenken an Persönlichkeiten, deren Lebenswerk von zentraler Bedeutung ist, ausgegeben werden.“ Die 2-Euro-Gedenkmünzen gelten schon jetzt ein wenig als „Neue-2-Mark-Stücke“, denn diese hatten ja schon immer den Ruf als „heimliche Gedenkmünzen“, nur wurden diese Stücke meist über mehrere Jahre geprägt.
Für die Prägung von 2-Euro-Sondermünzen gelten aber folgende zusätzliche Vorschriften:
- Pro Jahr darf nur eine Sondermünze je Land ausgegeben werden
- Die Münzen müssen die gleiche Spezifikation und europäische Seite wie die normalen Umlaufmünzen aufweisen
- Die Auflage der Münzen ist limitiert
- Die 2-Euro-Gedenkmünzen sind, anders als Gedenkmünzen, im gesamten Euroraum offizielles und gesetzliches Zahlungsmittel
Die komplette EU-Kommissionsempfehlung finden Sie hier.
Um Dokumente im PDF-Format zu öffnen, brauchen Sie den Adobe Reader, welcher hier zum kostenlosen Download bereitsteht.
Kommentarfunktion ist geschlossen.