70. Jahrestag der Entstehung der italienischen Verfassung | |
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Ausgabedatum: | 02. Januar 2018 |
Auflage: | 4.000.000 (25.000 / 9.000) |
Katalognummer: | IT-18 G1 |
Gestalter: | Uliana Pernazza |
Randschrift: | |
Seltenheit: |
Bildnachweis: Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato
Beschreibung der Münze
Enrico De Nicola fertigt als vorläufiges Staatsoberhaupt am 27. Dezember 1947 die Verfassung der Italienischen Republik aus. Rechts von De Nicolas ist Regierungschef Alcide De Gasperi zu sehen, zu seiner Linken der Präsident der Verfassunggebenden Versammlung Italiens, Umberto Terracini. Im oberen Teil der Münze sind der Schriftzug „CONSTITUZIONE“ sowie das Monogramm der Italienischen Republik, „RI“, zu lesen. Im unteren Teil der nationalen Seite stehen der Schriftzug „CON SICURA COSCIENZA“, das Münzzeichen der Münze von Rom, „R“, und die Daten „1948 • 2018“, also das Jahr des Inkrafttretens der italienischen Verfassung und das Ausgabejahr der Münze.
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Weitere Informationen zum Motiv
Die italienische Verfassung wurde 1947 ausgearbeitet. Am 22. Dezember 1947 wurde diese verabschiedet und am 27. Dezember des Jahres ausgefertigt und verkündet. In Kraft trat die Verfassung dann am 01. Januar 1948, sodass 2018 70 Jahre italienische Verfassung gefeiert werden konnte. Der Inhalt der damals ausgearbeiteten Dokumente ist im engen Sinne bis heute die Verfassung des Landes, jedoch wird diese heute durch verschiedene Verfassungsgesetze ergänzt. Insgesamt gibt es drei Originale der Verfassung der Italienischen Republik, die im Palazzo Giustiniani in Rom ausgefertigt wurde. Als Vorgänger der Verfassung der Italienischen Republik gilt das Statuto Albertino, die Verfassung des Königreichs Italien. Da diese ab 1925 mit der Machtübernahme der Faschisten Stück für Stück nichtig wurde, musste nach Ende des Faschismus eine neue Verfassung erarbeitet werden. Diese beinhaltet einige Besonderheiten. So wird dem Parlament mit seinem Zweikammersystem eine zentrale Rolle zugestanden. Ebenso erhält der Ministerpräsident durch die Verfassung im Vergleich mit anderen Ländern eher geringe formale Einflussmöglichkeiten. Zwar fehlt der italienischen Verfassung eine Präambel, allerdings steht im ersten Artikel geschrieben: „Italien ist eine demokratische, auf die Arbeit gegründete Republik. Die oberste Staatsgewalt steht dem Volke zu, das sie in den Formen innerhalb der Grenzen der Verfassung ausübt.“ Während grundsätzlich die Verfassung nach wie vor maßgebend für das politische Geschehen in Italien ist, spielen die über 18 Übergangs- und Schlussbestimmungen zu weiten Teilen keine Rolle mehr. Die italienische Verfassung hat sich im Laufe ihres 70-jährigen Bestehens mehrfach weiterentwickelt, zuletzt im Jahre 2012 mit dem Haushaltsausgleich, der sogenannten „Schuldenbremse“.
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