Bildnachweis: © Banque Centrale de Luxembourg
Beschreibung der Münze
Die Kursmünze zeigt Großherzog Henri von Luxemburg (* 1955), der seit dem 7. Oktober 2000 Großherzog des Landes ist, im Profil. Der Name des Ausgabestaates in der Landessprache (Lëtzebuerg) weist auf die Herkunft der Münze hin.
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Weitere Informationen zum Motiv
Henri von Nassau wurde im Jahr 1955 als erster Sohn des Großherzogs Jean von Nassau geboren. Er besuchte sowohl Schulen in Luxemburg als auch in Frankreich und studierte ab 1980 an der Universität in Genf Politikwissenschaften. Mit der Abdankung seines Vaters im Jahr 2000 wurde er zum Großherzog von Luxemburg. Doch bereits ab 1998 übernahm Henri von Luxemburg noch als Erbgroßherzog zahlreiche Aufgaben, um langsam in die Rolle als Staatsoberhaupt hineinzuwachsen. Zudem trägt er auch die Titel Herzog von Nassau, Prinz von Bourbon-Parma, Graf von Sayn, Königstein, Katzenelnbogen und Diez.
Im Jahre 2006 schätzte das Wirtschaftsmagazin Forbes das Privatvermögen des Großherzogs auf 4,6 Milliarden Euro. In seiner Funktion als Herzog von Nassau besuchte er 2006 Wiesbaden zu den Feierlichkeiten zum 2000. Jahrestag der Einrichtung des Herzogtums Nassau, dessen einstige Residenzstadt Wiesbaden war. Per Gesetz findet sich auf den Münzen des Herzogtums Luxemburg das Bild des Großherzogs. Entsprechend ist keine Person häufiger auf einer Euro-Münze abgebildet wie Großherzog Henri von Luxemburg.
Mit seiner Frau Großherzogin Maria Teresa hat Großherzog Henri fünf Kinder, von denen der Erstgeborene Guillaume Jean Joseph Marie als Thronfolger auserkoren ist und bereits zahlreiche offizielle Aufgaben wahrnimmt. 2008 kam es zu einer institutionellen Staatskrise, denn Großherzog Henri weigerte sich, seine Unterschrift unter ein Sterbehilfe-Gesetz zu setzen. Er begründete seine Weigerung mit Gewissensgründen. Laut luxemburgischem Gesetz ist jedoch die Unterschrift des Großherzogs unter Gesetzen nötig, damit diese in Kraft treten können. Dies nahm der damalige Premierminister Jean-Claude Juncker zum Anlass, eine Verfassungsänderung anzuregen. Durch diese wurde der Großherzog praktisch formal entmachtet. Ein Volksbegehren gegen die Verfassungsänderung scheiterte.
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