60 Jahre Menschenrechte | |
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Ausgabedatum: | 24. Oktober 2008 |
Auflage: | 1.500.000 (31.100 / 22.500) |
Katalognummer: | FI-08 G1 |
Gestalter: | Tapio Kettunen |
Randschrift: | |
Seltenheit: |
Bildnachweis: © Staatliche Münze Berlin, Fotograf Norbert Meise (Berlin)
Beschreibung der Münze
Eine menschliche Figur, gesehen durch eine herzförmige Öffnung in einer Steinmauer. Zu beiden Seiten des unteren Teil des Herzens sind die Worte „Human Rights“ (Menschenrechte) eingeprägt. Die Jahreszahl 2008 ist über dem Herz eingraviert. Der Hinweis auf den Ausgabestaat „FI“, der Buchstabe „K“ (Initiale des Künstlers Tapio Kettunen) und das Münzzeichen erscheinen am unteren Rand der Abbildung.
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Weitere Informationen zum Motiv
Am 10. Dezember 1948 wurde durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Challot in der französischen Hauptstadt Paris die nicht bindende Resolution der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten verkündet. Art. 1 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet: „Alle Menschen sind frei und gleich an würd und Rechten geboren.“ Entsprechend wird der 10. Dezember seit dem Jahr 1948 als internationaler Tag der Menschenrechte bezeichnet.
Insgesamt besteht die Erklärung aus 30 Artikeln und wurde in mehr als 460 Sprachen übersetzt. Somit zählt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, kurz AEMR, zu den meist übersetzten Texten der Welt. Es geht dabei um die grundlegenden Menschenrechte und so erklärt die Präambel bereits Freiheit, Gerechtigkeit, Frieden in der Welt und Glauben als grundlegendes Recht jedes Menschen unabhängig von seiner Herkunft, seines Glaubens und seines Geschlechts. Bei der Erklärung handelt es sich streng genommen um ein Ideal, nachdem gestrebt werden sollte. So können die Rechte nicht eingeklagt werden. Jedoch wurde die Erklärung mit der UN-Resolution 217 A bei der UN-Vollversammlung bestätigt. Sie gilt jedoch nicht als völkerrechtlicher Vertrag und ist deshalb nicht bindend. Zum 60. Jahrestag wurde unter anderem diese 2-Euro-Gedenkmünze ausgegeben.
Das Thema Menschenrechte wurde jedoch bereits vor 1948 thematisiert und so ist der Vorläufer der Menschrechtserklärung wesentlich älter. Es handelt sich dabei um die Virginia Declaration of Rights aus dem Jahr 1776. Schon dort sind unveräußerliche Rechte eines Menschen und Bürgerrechte definiert. Ein weiterer Schritt in Richtung der heutigen Menschrechtserklärung wurde mit dem Africans´Claims in South Africa im Jahr 1943 getan.
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