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| Land | Spanien |
|---|---|
| Jahrgang | 2026 |
| Ausgabedatum | 29. Januar 2026 |
| Münztyp | Gedenkmünze |
| Auflage | 1.500.000 (2.500 / – ) |
| Katalognummer | ES-26 G2 |
| Gestalter | Alfonso Morales Múñoz |
| Seltenheit | €€€€€ was bedeutet das? |
| Randschrift | ![]() |
Zwei Hände, die das Buch der spanischen Verfassung halten. Der Ausgabeanlass „art. 49 INCLUSIÓN“ ist als Buchtitel oberhalb des spanischen Wappens zu sehen. Linkerhand ist der Ausgabestaat „ESPAÑA“ und rechterhand sind die Jahreszahl „2026“ sowie das Münzzeichen der Madrider Prägestätte zu erkennen.
Artikel 49 der spanischen Verfassung von 1978 verpflichtet den Staat zum Schutz und zur Förderung von Menschen mit Behinderungen — er war bei seiner Entstehung einer der wenigen Verfassungsartikel weltweit, der entsprechende Rechte explizit verankerte. Lange blieb die Formulierung jedoch hinter den gesellschaftlichen Entwicklungen zurück: Der ursprüngliche Text sprach noch von „Disminuidos" (Verminderten), einem Begriff, der aus Sicht der Betroffenen stigmatisierend wirkte. Nach jahrelangem Einsatz von Behindertenverbänden und breiter parlamentarischer Unterstützung wurde Artikel 49 im Jahr 2024 reformiert. Die neue Fassung stellt Inklusion, Autonomie und die volle gesellschaftliche Teilhabe in den Mittelpunkt — und orientiert sich an der UN-Behindertenrechtskonvention, die Spanien bereits 2008 ratifiziert hatte.
Spanien zählt mit rund 4,8 Millionen Menschen mit anerkannter Behinderung zu den EU-Ländern, in denen das Thema Inklusion sowohl sozialpolitisch als auch rechtlich stark präsent ist. Institutionen wie die ONCE, die spanische Blindenorganisation, haben seit Jahrzehnten bewiesen, dass konsequente Förderung wirtschaftliche Eigenständigkeit und gesellschaftliche Integration ermöglicht. Die Verfassungsreform von 2024 markiert dabei einen Wendepunkt: Erstmals wird Behinderung nicht als Fürsorgeaufgabe, sondern als Frage der Bürgerrechte und aktiven Teilhabe definiert. Spanien gibt 2026 eine 2-Euro-Gedenkmünze heraus, die an diesen Schritt erinnert und den reformierten Artikel 49 ins Zentrum stellt.
| Nennwert | 2,00 Euro |
|---|---|
| Material | Bimetall – Ring: Kupfernickel; Kern: dreischichtig (Nickel-Messing / Nickel / Nickel-Messing) |
| Gewicht | 8,5 g |
| Durchmesser | 25,75 mm |
| Dicke | 2,20 mm |