Im Juni 1985 machten die Staats- und Regierungschefs beim Gipfeltreffen in Mailand die blaue Flagge mit den zwölf goldenen Sternen zum offiziellen Emblem der Europäischen Gemeinschaft. Seither gilt sie weltweit als das unverkennbare Symbol für Einheit, Identität und die gemeinsame europäische Integration. Das 30-jährige Jubiläum dieses historischen Beschlusses wurde im Jahr 2015 mit der vierten 2-Euro-Gemeinschaftsausgabe der Euro-Zone gefeiert. Insgesamt 19 Euro-Staaten beteiligten sich an dieser Ausgabe, was die Runde der ausgebenden Länder im Vergleich zur vorherigen Gemeinschaftsausgabe um Litauen und Lettland vergrößerte.
Der offiziellen Ausgabe zum Jahresende ging ein straff organisierter Zeitplan im Jahr 2015 voraus: Vom 2. bis zum 20. März reichten die staatlichen Münzstätten der Eurozone insgesamt 62 verschiedene Entwürfe ein, aus denen eine Fachjury zwischen dem 23. und 27. März die fünf überzeugendsten Vorschläge auswählte. Nach einer großen Werbekampagne im April folgte die finale Online-Abstimmung der EU-Bürger im Internet, die vom 20. April bis zum 27. Mai 2015 stattfand. Das Interesse war so groß wie nie zuvor: Über 100.000 Menschen gaben ihre Stimme ab und übertrafen damit die Beteiligung von 2012 (34.611 Stimmen) um ein Vielfaches. Mit einem Stimmanteil von fast 30 Prozent setzte sich der Entwurf Nr. 4 von Georgios Stamatopoulos durch – einem erfahrenen Graveur der Zentralbank von Griechenland, welcher bereits sechs Jahre zuvor die vieldiskutierte „Strichmännchen-Münze“ gestaltet hatte.
Das Gewinnermotiv rückt die Europaflagge ins Zentrum der Münze und umgibt sie mit zwölf stilisierten menschlichen Figuren. Gemäß der Leitidee des Designers steht die Flagge als Symbol, das Menschen und Kulturen mit gemeinsamen Auffassungen und Idealen für eine bessere Zukunft vereint; die zwölf Sterne, die sich in Menschenfiguren verwandeln, versinnbildlichen dabei direkt die Geburt eines neuen, enger zusammengewachsenen Europas. Da es sich wiederum um eine offizielle, länderübergreifende 2-Euro-Gedenkmünze handelte, blieb die beliebte Ausnahmeregelung bestehen: Jedes Land durfte im Jahr 2015 trotz der Gemeinschaftsausgabe zusätzliche, rein nationale 2-Euro-Gedenkmünzen für den Sammlermarkt emittieren.






















